Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Probenanlieferung, Probenannahme und Auftragserteilung

Proben können während der Öffnungszeiten ohne Voranmeldung abgegeben werden (Mai – Oktober: Montag bis Donnerstag: 7-18 Uhr, Freitag: 7-17 Uhr, November – April: Montag-Donnerstag: 8-17 Uhr, Freitag: 8-16 Uhr). Ausserhalb dieser Zeiten ist die Anlieferung vorgängig telefonisch abzusprechen. Die Verantwortung für die Proben liegt bis zur Übernahme durch uns beim Auftraggeber. Für alle Proben sind schriftlich folgende Angaben zu machen:

– Auftraggebende Firma (Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)
– Name des Auftragerteilers (Adresse, Telefon, Telefax, E-Mail)
– Objekt
– Entnahmestelle der Probe
– Art der Probe
– Entnahmedatum
– Probenehmer
– Auszuführende Prüfungen
– Termine
– Unterschrift des Auftragerteilers

Ab unserer Webseite können Auftragsformulare ausgedruckt werden (www.baugeologie.ch/ag/formulare).

Falls das Geo-Bau-Labor nicht mit dem Konzept und der Durchführung der Probenahme beauftragt worden ist, übernehmen wir keine Gewähr für deren Richtigkeit.

Im Rahmen der Offerte wird der Auftraggeber gegebenenfalls über den vorgesehenen Beizug Dritter beziehungsweise die beabsichtigte Erteilung von Unteraufträgen informiert.

Auftragsabwicklung

Die Durchführung der Prüfungen erfolgt gemäss schriftlichen Arbeitsanweisungen. Der Auftraggeber kann diese Anweisungen sowie Gerätedokumentationen einsehen und auch bei den Prüfungen an seinen Proben anwesend sein.

Die Lage von Werkleitungen, Kabeln, Spannkabeln, etc. ist vor der Ausführung von Prüfungen am Objekt auftraggeberseits abzuklären. Die Leitungen sind zu orten und im Zweifelsfall freizulegen. Für Schäden an Leitungen mit unbekannter oder abweichender Lage wird nicht gehaftet.

Bei Prüfungen am Objekt hat der Auftraggeber die Sicherheit und den Gesundheitsschutz unserer Mitarbeitenden zu gewährleisten.

Die Resultate der Prüfungen beziehen sich immer ausschliesslich auf die untersuchten Proben. Rechtlich gültig ist immer die Papierversion des Prüfberichtes in unserem Archiv. Elektronisch versendete Berichte (per E-Mail oder Telefax) sind ebenfalls gültig.

Beurteilungen und Beratungen

Die Prüfberichte können Beurteilungen und Aussagen zur Konformität, sowie Interpretationen von Prüfergebnissen enthalten. Diese erfolgen ohne Berücksichtigung der Messunsicherheit. Auf Anfrage können Messunsicherheiten der Prüfergebnisse bekannt gegeben werden. Die anzuwendenden Entscheidungskriterien können in Absprache mit allen beteiligten Parteien angepasst werden.

Beratungen (= Empfehlungen oder Sanierungsvorschläge) werden nur auf Wunsch des Kunden, als separater Auftrag ausgeführt.

Beschwerdewesen

Reklamationen zu unseren Dienstleistungen oder Prüfberichten können in mündlicher oder schriftlicher Form bei den Fachbereichsleitern oder der Geschäftsleitung vorgebracht werden.

Vertraulichkeit

Alle Informationen zu den untersuchten Proben und den erarbeiteten Prüfergebnissen werden vertraulich behandelt. Ohne ausdrückliche Genehmigung des Auftraggebers oder einer gesetzlichen Verpflichtung werden keine Ergebnisse, Prüfberichte oder sonstige Auskünfte an Dritte abgegeben. Die Prüfberichte dürfen nur vollständig und nur mit Zustimmung des Auftraggebers und von uns weiter gegeben werden.

Preise, Verrechnung und Zahlungsbedingungen

Die Einheitspreise für die Prüfungen enthalten:

– die Annahme der Proben
– das normengerechte Lagerung während der gesamten Untersuchungsdauer
– das Durchführen der Prüfung gemäss Norm und interner Arbeitsanweisung

Nicht in den Einheitspreisen inbegriffen und nach Aufwand verrechnet werden:

– das Verpacken und Versenden von Proben
– das Anfertigen von Situationsskizzen der Probenahme- oder Messstellen
– die Anfahrtskosten und Spesen
– eine allfällige Installationspauschale
– von uns nicht verschuldete Wartezeiten bei Prüfungen am Objekt
– ein Nacht- und Wochenendzuschlag von 50 %
– aufwändigere Berichte und zusammenfassende Berichte über mehrere Prüfungen (Jahresprüfungen, Erstprüfungen) sowie kundenspezifische Auswertungen
– Beratungen in mündlicher oder schriftlicher Form
– die Mehrwertsteuer

Der Rechnungsbetrag ist rein netto zu verstehen (kein Rabatt, kein Skonto), zahlbar innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

Entsorgung resp. Rückstellung von Proben und Archivierung der Dokumente

Die Proben werden, ohne anderslautende Anweisung des Auftraggebers, nach Abschluss der Prüfungen entsorgt.

Prüfberichte werden zeitlich unbegrenzt aufbewahrt (Papierexemplar und PDF-Datei). Arbeitsunterlagen, welche Informationen über die Auftragsabwicklung enthalten, werden mindestens 13 Jahre aufbewahrt.

Qualitätssicherung (Akkreditierung und Zertifizierung)

Die Baugeologie und Geo-Bau-Labor AG ist bei der Schweizerischen Akkreditierungsstelle (SAS), des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO, nach der Norm ISO/IEC 17025:2017 unter der Nr. STS 0342 akkreditiert (Erstakkreditierung am 31.05.2002 durch das Bundesamt für Metrologie und Akkreditierung).

Das Qualitätsmanagementsystem der Firma ist durch die Schweizerische Vereinigung für Qualitäts- und Managementsysteme (SQS) nach der Norm ISO 9001:2015 zertifiziert (Erstzertifizierung am 30.05.1996, Reg Nr. 12313).

Änderungen

Die aktuelle Fassung der AGB findet sich unter www. baugeologie.ch/AGB. Wir behalten uns Änderungen der Dienstleistungen oder der Preise vor.

Chur, 03.02.2021